Soft- & Hardwaresysteme Jürgen König in Wernigerode - PC-Reparatur, Verkauf, Hardware, Software, Beratung, Webdesign


Allgemeine Geschäftbedingungen

§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle nachstehenden Lieferungen, Leistungen und Angebote der S&H Inh. J. König als Auftragnehmer. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von S&H Inh. J. König schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen freibleibend. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen wird allein durch schriftlichen Auftrag festgelegt.

§ 3 Abnahme und Leistungsumfang

Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Programme oder Programmteile sowie die Hardware unmittelbar nach Erhalt auf Fehler zu Testen und abzunehmen. Die Abnahme bei Individualsoftware gilt spätestens als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Installation oder Übernahme der Programme oder Programmteile, sowie Hardware keine Beanstandungen erhoben hat. Die Schulung und Einarbeitung des Auftraggebers oder seiner Bedienkräfte in die gelieferte Software gehört nicht zum Leistungsumfang und wird gesondert berechnet. S&H Inh. J. König ist berechtigt mit von ihr zu erbringenden Leistungen Dritte zu beauftragen und durchführen zu lassen. S&H Inh. J. König ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§ 4 Preise

Unsere Preise sind grundsätzlich die in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Unsere Preise gellten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab Versandstätte ausschließlich Verpackung, Fracht oder Vorfracht. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Auftraggeber. S&H Inh. J. König ist an die gegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als 4 Wochen ab unserer schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Falle werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

§ 5 Lieferfristen

Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Auftraggeber zur Setzung einer angemessenen Nachfrist, mindestens jedoch von 14 Tagen berechtigt. Ersatzansprüche des Auftraggebers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, Unvorhergesehene Ergebnisse und Fälle höherer Gewalt (wie z.B. Betriebsstörung , Rohstoffmangel, Verkehrsstörung, behördliche Verfügung, Änderung der Währungsverhältnisse, Arbeitskämpfe etc.) sowie die Nichtbelieferung durch Vorlieferanten befreien S&H Inh. J. König für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von der weiteren Ausführung des Auftrags. Bei Lieferverzug von Vorlieferanten verlängert sich die Lieferfrist von S&H Inh. J. König entsprechend. Bei Lieferungsschwierigkeiten von Vorlieferanten ist S&H Inh. J. König nach Absprache mit dem Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche kann der Kunde daraus nicht herleiten, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 6 Gefahrübergang und Gewährleistung

Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Auftragnehmer(in) verlassen hat. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Auftraggebers, auch im Falle Frachtfreier Lieferung. Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt den Auftraggeber überlassen. Die Gewährleistung beginnt mit Auslieferung. Bei der Erstellung von Individualsoftware beginnt die Gewährleistung mit der Abnahme gem.Ziff.3. Werden Veränderungen vom Auftraggeber oder von dritter Seite an der Software vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung, dies gilt auch für Veränderungen an der ausgelieferten Konfiguration der Soft- & Hardware einer PC-Anlage. Für Mängel, die durch Natürliche Abnutzung, fehlerhafte, nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen, trifft S&H Inh. J. König keine Gewährleistungspflicht. Beanstandung der Ware oder Leistungen von S&H Inh. J. König müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Empfang, schriftlich angezeigt werden. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als abgenommen. Damit erlöschen alle Gewährleistungsrechte des Auftraggebers. Für die Durchführung von Gewährleistungsarbeit kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, dies gilt nur, wenn 2 Nachbesserungsversuche die sich S&H Inh. J. König ausdrücklich vorbehalten nicht zum gewünschten Erfolg führen. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Gewährleistungsarbeiten werden innerhalb der üblichen Arbeitszeit durchgeführt.

§ 7 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit oder Verzug der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Haltung sind sowohl gegen S&H Inh. J. König als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Vernichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt oder der Schaden auf dem Fehler zugesicherter Eigenschaften beruht. S&H Inh. J. König haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Dienstbestände selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen von Pflichten seitens S&H Inh. J. König verursacht wurde. Etwaige Schadensersatzansprüche werden der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt bei Vertragsabschluß die Auftragnehmerin vernünftigerweise aufgrund von Mitteilungen des Auftraggebers rechnen mußte, jedoch höchstens auf den zweifachen Betrag des Auftragswertes in einem Schadensfall.

§ 8 Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von S&H Inh. J. König sofort nach Rechnungsstellung Bar ohne Abzug oder durch Bankeinzug zahlbar. Dies gilt insbesondere für Neukunden. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurück genommen werden. Die Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist in jedem Fall ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug ist S&H Inh. J. König berechtigt, fällige Leistungen beim säumigen Auftraggeber sofort einzustellen, jedoch spätestens bis zum Eingang der noch offenen Rechnungssumme. Für eintretende Schäden hieraus übernimmt S&H Inh. J. König keinerlei Haftung!

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von S&H Inh. J. König gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung Eigentum von S&H Inh. J. König. Dies gilt auch für bedingte Forderungen. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum von S&H Inh. J. König stehenden Waren sind vom Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Investitionskosten trägt der Auftraggeber. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits sicherungshalber in vollem Umfang an S&H Inh. J. König ab und S&H Inh. J. König ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für ihre Rechnungen und in ihrem Nahmen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsbedingungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Nutzungsrecht an gelieferter Software dürfen nur aufgrund ausdrücklicher vertraglicher Absprache und nur nach vollständiger Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung genutzt werden. S&H Inh. J. König gibt schon jetzt nach Weisung des Auftraggebers vollbezahlte Lieferrungen frei, wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehenden Sicherung die zu sichernde Forderung um 10% übersteigt.

§ 10 Rücktritt

Treten wesentliche Verschlechterungen in dem Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein, die Zweifel an seine Zahlungsfähigkeit begründen, ist S&H Inh. J. König berechtigt ihre Lieferungen und Leistungen zurückhalten und dem Auftraggeber eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlung oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist die S&H Inh. J. König zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme bestellter Waren in Verzug, ist S&H Inh. J. König nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt S&H Inh. J. König Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Auftragswertes. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn S&H Inh. J. König einen höheren oder der Auftraggeber einen geringeren Schaden Nachweist.

§ 11 Schutzrechte

Die Lieferung von lizenzpflichtiger Software erfolgt gemäß gesondert abzuschließender Vereinbarung unter den dort genannten Bedingungen. Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrecht an den S&H Inh. J. König verkauften Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmteile oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen, auch an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen, verbleiben bei S&H Inh. J. König. Der Auftraggeber haftet S&H Inh. J. König gegenüber für alle Schäden, die sich aus der Verletzung vorgenannter Verpflichtungen ergeben. In jedem Verletzungsfall kann S&H Inh. J. König - unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche - eine Vertragsstrafe in Höhe des Zehnfachen des Kaufpreises für das entsprechende Gesamtprogramm geltend machen, ohne daß ein entstandener Schaden durch S&H Inh. J. König im einzelnen nachgewiesen werden muß. Macht S&H Inh. J. König neben der Vertragsstrafe Schadensansprüche geltend, so wird die verwirkte Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet. Sämtliche von S&H Inh. J. König gelieferten Programme, Software und Handbücher sind urheberrechtlich geschützt. Die Einräumung irgendeines Nutzungsrechtes bedarf der gesonderten Genehmigung von S&H Inh. J. König.

§ 12 Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

§ 13 Datenschutz

Der Auftraggeber ermächtigt S&H Inh. J. König und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenden Daten über den Auftraggeber im Sinne des Bundesdatenschutzes (§26BDSG) zu verarbeiten, geheimzuhalten und nach Auftragsabschluß zu vernichten.